Wirtschaft

Freie Kapazität: Zahlungsbedarf und Kosten trennen

Ein fiktiver Vergleich von Eigen- und Fremdreinigung trennt zusätzliche Ausgaben von der Zuordnung bereits bestehender Personalkosten.

Freie Kapazität: Zahlungsbedarf und Kosten trennen

Ein fiktiver Vergleich von Eigen- und Fremdreinigung trennt zusätzliche Ausgaben von der Zuordnung bereits bestehender Personalkosten.

Oldenburg, 9. Oktober 2026. Beim Vergleich von Eigenreinigung und einem externen Reinigungsauftrag beeinflusst die Rechengrenze das Ergebnis. Bereits bezahlte, tatsächlich verfügbare Arbeitszeit verursacht eine andere zusätzliche Zahlung als neu zu beschaffende Arbeitszeit. Dennoch verschwindet ihr Aufwand nicht aus einer Kostenbetrachtung. Jonas Gebäudereinigung erläutert diesen Unterschied mit einem eigenständigen fiktiven Beispiel, anknüpfend an seinen bestehenden öffentlichen Fachbeitrag zur Eigenreinigung.

Das gedachte Objekt benötigt monatlich 120 produktive Reinigungsstunden. Davon stehen 80 Stunden vorhandener, bereits bezahlter Kapazität tatsächlich zur Verfügung. Diese Zeit ist im Beispiel nicht anderweitig verplant; die verbleibenden 40 Stunden müssen zusätzlich beschafft werden. Der notwendige Leistungsumfang bleibt beim Vergleich gleich. Sämtliche Stunden und Beträge sind frei gewählte Modellannahmen, keine betrieblichen Jonas-Daten, Tarifwerte oder Marktpreise.

Zwei Fragen, zwei Rechengrenzen

Für eine Zuordnung zum Reinigungsbereich werden die 80 vorhandenen Stunden im Beispiel mit jeweils 24 Euro bewertet. Daraus entstehen 1.920 Euro zugeordnete Kosten. Hinzu kommen 40 zusätzliche Stunden zu je 30 Euro, also 1.200 Euro, und angenommene zusätzliche Materialausgaben von 300 Euro. Dem Reinigungsbereich werden damit insgesamt 3.420 Euro zugeordnet.

Die Frage nach neuen Zahlungen ergibt hier eine andere Summe: 1.200 Euro für die zusätzlichen Stunden plus 300 Euro für Material, zusammen 1.500 Euro im Monat. Die 1.920 Euro für vorhandene Kapazität sind bereits innerhalb des unverändert weiterbezahlten Personals enthalten. Ihre erneute Addition zum gesamten vorhandenen Personalaufwand würde sie doppelt erfassen.

Vorhandene Bezahlung bleibt auch beim externen Auftrag

Für die andere Modellvariante wird ein frei gewählter externer Monatspreis von 1.800 Euro angesetzt. Er soll denselben Leistungsumfang einschließlich Material abdecken. Auch bei dieser Variante bleibt die bisherige Personalbezahlung im Beispiel unverändert bestehen. Weder eine Stellenreduzierung noch eine andere Verwendung der frei werdenden Zeit wird unterstellt.

Bezeichnet B die gesamte in beiden Varianten fortbestehende bisherige Personalbezahlung, lautet der betrachtete Zahlungsbedarf deshalb B + 1.500 Euro bei Eigenreinigung und B + 1.800 Euro beim externen Auftrag. Unter genau diesen Annahmen beträgt der Unterschied 300 Euro zusätzliche Zahlung monatlich. Die dem Reinigungsbereich zugeordneten 1.920 Euro sind keine durch den externen Auftrag eingesparten Personalausgaben.

Drei Angaben für einen belastbaren Vergleich

Wer die Modellrechnung auf ein eigenes Objekt übertragen möchte, muss die Annahmen einzeln ersetzen. Zuerst ist zu klären, welche bezahlten Stunden tatsächlich für die Reinigung verfügbar sind. Dann ist zu prüfen, welche zusätzlichen Ausgaben entstehen und ob ein externes Angebot dieselben Aufgaben und Materialien umfasst. Schließlich muss feststehen, ob die bisherige Personalbezahlung in beiden Varianten fortbesteht. Erst diese drei getrennten Angaben bestimmen, welche Summen vergleichbar sind. Ein niedrigerer zugeordneter Betrag allein beantwortet die Zahlungsfrage nicht.

Annahmen vor einer Entscheidung prüfen

Eine Gegenüberstellung von 3.420 Euro zugeordneten Bereichskosten und 1.800 Euro externem Preis beantwortet eine andere Frage als der Vergleich zusätzlicher Zahlungen. Daraus folgt keine belegte Senkung der gesamten Unternehmensausgaben. Wird eine frei werdende Kapazität anderweitig genutzt oder verändert sich die Personalbezahlung, muss die Rechnung mit diesen tatsächlich belegten Folgen neu aufgebaut werden.

Vorhandene Kapazität sollte durch realistische Einsatzzeiten belegt sein. Unbezahlte Mehrarbeit oder die Verdrängung notwendiger Aufgaben wird im Beispiel nicht als freie Zeit behandelt. Weitere Kosten, Risiken und Qualitätsunterschiede bleiben außerhalb der vereinfachten Rechnung und müssen in einer konkreten Entscheidung gesondert geprüft werden. Der Beitrag empfiehlt deshalb keine bestimmte Vergabevariante und beschreibt keine automatische Funktion eines Kalkulationswerkzeugs.

Fachliche Ausgangsquelle: Jonas-Fachbeitrag zur Eigenreinigung

Über den Absender
Jonas Gebäudereinigung ist ein in Oldenburg ansässiges Reinigungsunternehmen mit einem öffentlichen Leistungsangebot für gewerbliche Auftraggeber.

Kontakt
Jonas Gebäudereinigung
Alexanderstraße 101 B, 26121 Oldenburg, Deutschland
Telefon: 0441 24923021
E-Mail: info@jonas-gebäudereinigung.de

Redaktioneller Hinweis: Der Fachbeitrag wurde mit KI-Unterstützung aus der genannten öffentlichen Ausgangsquelle und einer eigenen fiktiven Modellrechnung erstellt.